Landgericht Köln, 2016-07-28, 152 Ns 59/15

152 Ns 59/15Tribunal Cantonal28 de jul. de 2016

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Landgericht Köln — 152 Ns 59/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-28

Aktenzeichen: 152 Ns 59/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0728.152NS59.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. kleine Strafkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17. Februar 2015 aufgehoben.

Der Angeklagte ist des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie des Vollrauschs schuldig.

Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr und einem Monat

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

  1. Die weiter gehende Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen.

  2. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Angeklagte. Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Amtsgericht werden nicht erhoben.

Angewandte Strafvorschriften:

§§ 224 Abs. 1 Ziff. 2 2. Alt., 303 Abs. 1, 303c, 315b Abs. 1 Ziff. 3, 316 Abs. 1 und 2, 323a Abs. 1 und 2, 113, 52, 53, 56 Abs. 1 und 2 StGB

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