5 O 488/13•Landgericht Köln, 2017-03-28, 5 O 488/13
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Landgericht Köln — 5 O 488/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: 5 O 488/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0328.5O488.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 99.248,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 07.08.2012 zu zahlen.
Die Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für die Zeit vom 06.05.2010 bis zum 06.08.2012 aus einem Betrag von 99.248,88 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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