14 O 331/15•Landgericht Köln, 2017-06-08, 14 O 331/15
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Landgericht Köln — 14 O 331/15 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-08
Aktenzeichen: 14 O 331/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0608.14O331.15.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100,00 EUR Schadensersatz nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. September 2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 650,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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