14 S 94/15•Landgericht Köln, 2017-06-14, 14 S 94/15
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Landgericht Köln — 14 S 94/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-14
Aktenzeichen: 14 S 94/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0614.14S94.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 21.10.2015, Az.: 137 C 263/13, wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt,
1.) an die Klägerin einen Teilschadensersatz über 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.10.2012 zu zahlen;
2.) an die Klägerin weitere 368,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.10.2012 zu zahlen;
Hinsichtlich des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen und die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in I. und II. Instanz.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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