90 O 79/16•Landgericht Köln, 2017-06-27, 90 O 79/16
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Landgericht Köln — 90 O 79/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-27
Aktenzeichen: 90 O 79/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0627.90O79.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 130.694,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.01.2017 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin 45 % und der Beklagten 55 % auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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