84 O 189/16•Landgericht Köln, 2017-07-19, 84 O 189/16
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Landgericht Köln — 84 O 189/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-19
Aktenzeichen: 84 O 189/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0719.84O189.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt,
- es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu unterlassen,
innerhalb des Stadtgebietes von M im geschäftlichen Verkehr mit Mietwagen Patienten zu befördern, die mit MRSA – (Methicillinresistente Staphylococcus aureus) Erregern besiedelt (Keimträger) oder infiziert (erkrankt) sind.
- an die Beklagte 633,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2016 zu zahlen.
III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Diese beträgt hinsichtlich der Unterlassung 5.000,00 € und hinsichtlich der Kosten 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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