Landgericht Köln, 2017-08-09, 3 O 206/16

3 O 206/16Tribunal Cantonal9 de ago. de 2017

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Landgericht Köln — 3 O 206/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-09

Aktenzeichen: 3 O 206/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0809.3O206.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

  1. an die Klägerin 2.428,49 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2016,

  2. die Klägerin von Mietwagenkosten in Höhe von 3676,88 € freizustellen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2016,

  3. die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 808, 13 € freizustellen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 01.07.2016.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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