28 O 492/15•Landgericht Köln, 2017-11-22, 28 O 492/15
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Landgericht Köln — 28 O 492/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-22
Aktenzeichen: 28 O 492/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1122.28O492.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens Euro 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu vollziehen am gesetzlichen Vertreter der Beklagten), gegenüber dem Kläger zu 1) zu unterlassen,
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bei Eingabe eines der folgenden Suchbegriffe,
„Dr. L Q Direkt“, „Dr. L Q Direkt Eins“, „Dr. L Q Direkt Eins“, „Dr. L Q Direkt Emissionsgesellschaft mbH“, „Dr. L J “, „L J “, „Dr. L Q Direkt Eins Q Direkt Zwei Q Direkt Emissionsgesellschaft“, „Q Direkt Emissionsgesellschaft J Financial Group“, „Dr. L Q Direkt Emissionsgesellschaft J Financial Group“, „Q Direkt J Financial Group“
über die unter www.google.de erreichbare Suchmaschine auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auffindbar zu machen, solange dieser eine oder mehrere der folgenden Behauptungen
-
„Vier deutsche J -Gesellschaften, die unter dem Label Q von Berlin aus Gelder einsammeln, fühlten sich lange nicht von den Vorgängen betroffen - wohl zu Unrecht.“
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„Mit der W Limited aus London hat es die höchste globale Muttergesellschaft der Q -Gruppe erwischt. Am 25. Juni 2015 wurde die Löschung der Gesellschaft offiziell bestätigt (…).“
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„Die Q Direkt Services GmbH, die Q Direkt Emissionsgesellschaft mbH und die Q Direkt Eins GmbH haben auf einen Schlag ihren einzigen Gesellschafter verloren.“
und/oder das folgende Bildnis beinhaltet:
Es folg eine Bilddatei
wie durch das Auffindbarmachen der Links in den Suchergebnissen unter google.de am 27.11.2015 (K6) und am 22.11.2016 (K26) geschehen und in den Anlagen ersichtlich, hinsichtlich des Suchergebnisses für „Dr. L Q Direkt“ in K 26, hinsichtlich des Suchergebnisses für „Dr. L Q Direkt Eins“ in K 26, hinsichtlich des Suchergebnisses für „Dr. L Q Direkt Emissionsgesellschaft mbH“ in K 26, hinsichtlich des Suchergebnisses für „Dr. L J “ in K 26, hinsichtlich des Suchergebnisses für „L J “ in K 6, hinsichtlich des Suchergebnisses für „Dr. L Q Direkt Eins Q Direkt Zwei Q Direkt Emissionsgesellschaft“ in K 26, hinsichtlich des Suchergebnisses für „Q Direkt Emissionsgesellschaft J Financial Group“ in K 26, hinsichtlich des Suchergebnisses für „Dr. L Q Direkt Emissionsgesellschaft J Financial Group“ in K 26 und „Q Direkt J Financial Group“ in K 26.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1. zu 2/3, die Klägerin zu 2. zu 11/50 und die Beklagte zu 17/150. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1. trägt die Beklagte zu 17 %. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
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Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Forderung vorläufig vollstreckbar.
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