1 S 261/16•Landgericht Köln, 2018-01-04, 1 S 261/16
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Landgericht Köln — 1 S 261/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-04
Aktenzeichen: 1 S 261/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0104.1S261.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.10.2016 – 119 C 264/16 - teilweise aufgehoben und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 77 % und der Beklagte zu 23 %, die Kosten der zweiten Instanz trägt der Kläger zu 30 % und der Beklagte zu 70 %. Dies gilt nicht für die Kosten der Beweisaufnahme, die der Beklagte insgesamt trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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