15 O 190/17•Landgericht Köln, 2018-05-09, 15 O 190/17
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Landgericht Köln — 15 O 190/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-09
Aktenzeichen: 15 O 190/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0509.15O190.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 19.150,90 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 17.836,69 EUR seit dem 01.11.2016 und aus weiteren 1.314,21 EUR seit dem 15.08.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Hilfswiderklage wird festgestellt, dass die Kläger die Beklagte von allen Ansprüchen der Finanzverwaltung wegen der Besteuerung ihrer Nutzungsersatzforderungen aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrags freizustellen haben.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 80 % und die Kläger zu je 10 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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