30 O 107/18•Landgericht Köln, 2018-06-19, 30 O 107/18
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Landgericht Köln — 30 O 107/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-19
Aktenzeichen: 30 O 107/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0619.30O107.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.630,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 376,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abzuweisen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 63% und der Kläger zu 37%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils durch sie zu vollstreckenden Betrags leistet.
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