Landgericht Köln, 2019-06-19, 2 O 472/18

2 O 472/18Tribunal Cantonal19 de jun. de 2019

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Köln — 2 O 472/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-19

Aktenzeichen: 2 O 472/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0619.2O472.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.262,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Dezember 2018 Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs T G mit der FIN ###### zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1 genannten Pkw in Annahmeverzug befindet.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 337,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Dezember 2018 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 51% und die Beklagte zu 49%.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.