82 O 89/18•Landgericht Köln, 2019-07-05, 82 O 89/18
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Landgericht Köln — 82 O 89/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-05
Aktenzeichen: 82 O 89/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0705.82O89.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
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- Die Beklagten zu 1 und 2 werden als Gesamtschuldner verurteilt, EUR 348.075,00 zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. August 2018 an die Klägerin zu zahlen.
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- Die Beklagten zu 3, 4 und 5 werden als Gesamtschuldner verurteilt, EUR 292.500,00 zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. August 2018, Zug-um-Zug gegen Abtretung des gemäß vorstehender Ziffer 1 ausgeurteilten Anspruchs i.H.v. EUR 292.500,00, an die Klägerin zu zahlen;
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- Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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- Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 6,5 %, die Beklagten zu 1 und 2 zu 50,8 % als Gesamtschuldner und die Beklagten zu 3-5 zu 42,7 % als Gesamtschuldner. Die Beklagten zu 1 und 2 tragen ferner 50,8 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin als Gesamtschuldner. Die Beklagten zu 3-5 tragen 42,7 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin als Gesamtschuldner. Die Klägerin trägt jeweils 13,2 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3-5. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.
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