28 O 470/18•Landgericht Köln, 2019-07-17, 28 O 470/18
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Landgericht Köln — 28 O 470/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-17
Aktenzeichen: 28 O 470/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0717.28O470.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung gerichtlich festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, das nachstehend wiedergegebene Bildnis des Klägers zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, wenn dies erfolgt wie am 13.06.2016 über die Internetseite www.c.de „Deutsche Hooligans prügelten mit“ mit der Bildunterschrift „Rechtsradikale Fans aus Dresden präsentieren die Reichskriegsfahne“ gem. Anlage K 1 und in der C vom 20.06.2016 in dem Artikel „entfernt“ mit der Bildunterschrift „Aufmarsch mit der Reichskriegsfahne: Mehr als 50 deutsche Hooligans griffen in Lille ukrainische Fans an“ gem. Anlage K 2 geschehen:
Bilddatei entfernt
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Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 1.171,67 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2018 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 43% und die Beklagten zu 57%.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger hinsichtlich des Tenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- Euro, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Im Übrigen wird dem Kläger nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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