24 O 406/18•Landgericht Köln, 2019-07-19, 24 O 406/18
Texto completo
Landgericht Köln — 24 O 406/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-19
Aktenzeichen: 24 O 406/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0719.24O406.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.735,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des W Q 2.0 TDI Coupé mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) W##### nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe der Differenz zwischen dem ursprünglich mitgeteilten Nutzungsersatz von 10.730,49 € und dem zuletzt mitgeteilten Betrag von 11.000,02 € in der Hauptsache erledigt ist.
Es wird ferner festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des W Q 2.0 TDI Coupé mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) W##### nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft im Annahmeverzug befindet.
Weiter wird festgestellt, dass der vorgenannte Zahlungsanspruch des Klägers aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten herrührt.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 958,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2019 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 52 % und der Kläger zu 48 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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