3 O 392/18•Landgericht Köln, 2019-09-18, 3 O 392/18
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Landgericht Köln — 3 O 392/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-18
Aktenzeichen: 3 O 392/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0918.3O392.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des PKW B mit der FIN W##### 38.177,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.02.2019 zu zahlen abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 9.793,93 €.
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.590,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.02.2019 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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