28 O 482/19•Landgericht Köln, 2019-12-23, 28 O 482/19
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Landgericht Köln — 28 O 482/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-23
Aktenzeichen: 28 O 482/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1223.28O482.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
wird im Wege der
einstweiligen Verfügung
angeordnet:
- I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
den Nachnamen des Antragstellers zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, wenn dies geschieht wie in dem J-Magazin „S Y T Winter Edition Vol. I“, abrufbar unter Link wurde gelöscht und wie folgt wiedergegeben:
Es folgt eine Bilddatei.
-
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
-
III. Streitwert: 10.000 €
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