6 S 305/99•Landgericht Kleve, 2000-01-21, 6 S 305/99
Landgericht Kleve, 2000-01-21, 6 S 305/99
6 S 305/99Tribunal Cantonal21 de jan. de 2000
Regest
Das Risiko, vertragliche Hauptpflichten infolge von Beeinträchtigungen durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt. (hier tropischer Wirbelsturm ind der Dominikanischen Republik) nicht erbringen zu können trägt im Rahmen der Erfolgshaftung nach § 651 c BGB der Reiseveranstalter.
Texto completo
Landgericht Kleve — 6 S 305/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-21
Aktenzeichen: 6 S 305/99
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2000:0121.6S305.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: §§ 651 d, 651 c BGB
Leitsätze
Das Risiko, vertragliche Hauptpflichten infolge von Beeinträchtigungen durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt. (hier tropischer Wirbelsturm ind der Dominikanischen Republik) nicht erbringen zu können trägt im Rahmen der Erfolgshaftung nach § 651 c BGB der Reiseveranstalter.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Juli 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.504,80 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Januar 1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 %
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