Landgericht Kleve, 2013-09-24, 4 T 239/13

4 T 239/13Tribunal Cantonal24 de set. de 2013

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Eine Sperrfrist von drei Jahren für einen weiteren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird auch durch den Eintritt der Rücknahmefiktion nach § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO in einem vorausgehenden Verfahren ausgelöst.

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Landgericht Kleve — 4 T 239/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-24

Aktenzeichen: 4 T 239/13

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:0924.4T239.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: InsO § 305 Abs. 3 Satz 2; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 3

Leitsätze

Eine Sperrfrist von drei Jahren für einen weiteren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird auch durch den Eintritt der Rücknahmefiktion nach § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO in einem vorausgehenden Verfahren ausgelöst.

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Schuldner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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