2 O 28/13•Landgericht Kleve, 2017-08-23, 2 O 28/13
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Landgericht Kleve — 2 O 28/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-23
Aktenzeichen: 2 O 28/13
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2017:0823.2O28.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 75.000,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Einholung des schriftlichen Sachverständigengutachtens sowie der mündlichen Erläuterung des Gutachtens; diese Kosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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