Landgericht Krefeld, 2002-05-27, 2 O 4/01

2 O 4/01Tribunal Cantonal27 de mai. de 2002

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Landgericht Krefeld — 2 O 4/01 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-27

Aktenzeichen: 2 O 4/01

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2002:0527.2O4.01.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Klageanspruch gegen die Beklagte zu 1) wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der durch den Beklagten zu 2) zu vollstreckenden Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.700,00 € vorläufig vollstreckbar. Dem Beklag-ten zu 2) wird nachgelassen, die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

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