Landgericht Krefeld, 2003-10-21, 12 O 57/03

12 O 57/03Tribunal Cantonal21 de out. de 2003

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Landgericht Krefeld — 12 O 57/03 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-21

Aktenzeichen: 12 O 57/03

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2003:1021.12O57.03.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin selbst

oder einem Bevollmächtigten ihrer Wahl, der je-

doch zur Verschwiegenheit verpflichteter Wirt-

schaftsprüfer oder vereidigter Buchsachverständi-

ger sein muß, in ihren, der Beklagten, Geschäfts-

räumen Einsicht in ihre Bücher und Schriften der

Jahre 1997 bis 2000 zu gewähren.

  1. Die Klage wird abgewiesen, soweit die Klägerin

die Beklagte verurteilt sehen will, nach erteil-

ter Auskunft die Jahresabschlüsse 1997 bis 2000

zu berichtigen.

  1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 4.000 EURO vorläufig vollstreckbar.

  1. Die weiteren Entscheidungen bleiben vorbehalten.

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