1 S 32/07•Landgericht Krefeld, 2007-09-14, 1 S 32/07
Landgericht Krefeld, 2007-09-14, 1 S 32/07
1 S 32/07Tribunal Cantonal14 de set. de 2007
Regest
Der Ausuferung des "fliegenden Gerichtsstandes" bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.
Texto completo
Landgericht Krefeld — 1 S 32/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-14
Aktenzeichen: 1 S 32/07
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2007:0914.1S32.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: § 32 ZPO
Leitsätze
Der Ausuferung des "fliegenden Gerichtsstandes" bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 14.02.2007, 4 C 305/06, wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die Berufungsinstanz: bis EUR 1.500,00
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