Landgericht Krefeld, 2012-08-09, 21 KLs 83/11

21 KLs 83/11Tribunal Cantonal9 de ago. de 2012

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Landgericht Krefeld — 21 KLs 83/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-09

Aktenzeichen: 21 KLs 83/11

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2012:0809.21KLS83.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: erste große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte H wird wegen schweren Raubes in zwei Fällen und wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte I wird wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt; im Übrigen wird er freigesprochen.

Soweit Freispruch erfolgte, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten I der Staatskasse zur Last; im Übrigen haben die Kosten des Verfahrens die Angeklagten zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 1b), 253, 255, 25 Abs. 2, 46 b) Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 53 StGB.

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