Landgericht Mönchengladbach, 2004-06-08, 6 O 459/01

6 O 459/01Tribunal Cantonal8 de jun. de 2004

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Landgericht Mönchengladbach — 6 O 459/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-08

Aktenzeichen: 6 O 459/01

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2004:0608.6O459.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

1.Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zu 1. einen Betrag von 80.350,00 € nebst 4% Zinsen seit dem 18.12.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1. zu 23%, der Kläger zu 2. zu 28% und der Beklagte zu 49%. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1. trägt der Beklagte zu 68%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 2. zu 33% und der Kläger zu 1. zu 22%. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selber.

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für den Kläger zu 1. und den Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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