Landgericht Mönchengladbach, 2011-07-19, 5 T 151/11

5 T 151/11Tribunal Cantonal19 de jul. de 2011

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Landgericht Mönchengladbach — 5 T 151/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-19

Aktenzeichen: 5 T 151/11

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2011:0719.5T151.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 22. März 2011 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die aus der Landeskasse an die Beteiligte zu 2. gezahlte Vergütung wird in Höhe von 5.544,00 € aus dem Vermögen der Betroffenen zurückgefordert und ist von dieser an die Landeskasse zu erstatten.

Kosten werden nicht erhoben.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 16.077,61 €

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