Landgericht Münster, 2007-05-31, 11 O 1097/05

11 O 1097/05Tribunal Cantonal31 de mai. de 2007

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Landgericht Münster — 11 O 1097/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-31

Aktenzeichen: 11 O 1097/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0531.11O1097.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 9.975,87 Euro (neuntausendneunhundertfünfundsiebzig 87/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 9.000,00 Euro seit dem 01.11.2006 und aus weiteren 975,87 Euro seit dem 06.03.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1) verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren materiellen und weiteren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung des Beklagten zu 1) ab dem Jahre 1999 zu ersetzen, vorbehaltlich eines Anspruchsüberganges.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt vorab die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und zu 3) sowie 2/3 der Gerichtskosten.

Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 25 % und der Beklagte zu 1) 75 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.

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