Landgericht Münster, 2010-07-02, 110 O 34/09

110 O 34/09Tribunal Cantonal2 de jul. de 2010

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Landgericht Münster — 110 O 34/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-02

Aktenzeichen: 110 O 34/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0702.110O34.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 19.149,31 Euro (neunzehntausendeinhundertneunundvierzig 31/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 17.757,01 Euro seit dem 04.01.2010 sowie aus weiteren 1.392,30 Euro seit dem 22.03.2010 zu zahlen.

Auf die Klage wird die Beklagte verurteilt, die in ihrem Besitz befindliche Handakte des Klägers, bestehend aus den Finanzbuchhaltungs-Unter-

lagen in Form sämtlicher Schriftstücke und Urkunden des Klägers der Jahre 1999 bis 31.12.2008 herauszugeben, Zug um Zug gegen Zahlung in Höhe von 19.149,31 Euro.

Im Übrigen wird die Klage, soweit sie auf uneingeschränkte Verurteilung gerichtet ist, abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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