Landgericht Münster, 2011-04-07, 015 O 113/10

015 O 113/10Tribunal Cantonal7 de abr. de 2011

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Landgericht Münster — 015 O 113/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-07

Aktenzeichen: 015 O 113/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0407.015O113.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 191.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2010 zu zahlen. Die Beklagten zu 2) und 3) haften als Gesamtschuldner, die Beklagte zu 1) wie eine weitere Gesamtschuldnerin.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 16 % und den Beklagten zu 84 % auferlegt; dabei haften die Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner, die Beklagte zu 1) wie eine weitere Gesamtschuldnerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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