Landgericht Münster, 2011-07-25, 015 O 317/10

015 O 317/10Tribunal Cantonal25 de jul. de 2011

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Landgericht Münster — 015 O 317/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-25

Aktenzeichen: 015 O 317/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0725.015O317.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger zu 1) einen Betrag in Höhe von 248.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 1.12.2007 bis 20.12.2010 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.12.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers zu 1) aus der Beteiligung an der O mit einem Beteiligungsbetrag von 200.000,00 €.

  2. Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger zu 2) einen Betrag in Höhe von 432.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 29.11..2007 bis 20.12.2010 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.12.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers zu 2) aus der Beteiligung an der O mit einem Beteiligungsbetrag von 320.000,00 €.

  3. Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger zu 3) einen Betrag in Höhe von 56.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 28.11.2007 bis 20.12.2010 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.12.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers zu 3) aus der Beteiligung an der O mit einem Beteiligungsbetrag von 40.000,00 €.

  4. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Gegenleistung gemäß den vorstehenden Ziffern zu 1,2,3 in Annahmeverzug befinden.

  5. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

  6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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