Landgericht Münster, 2012-05-29, 114 O 193/11

114 O 193/11Tribunal Cantonal29 de mai. de 2012

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Landgericht Münster — 114 O 193/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-29

Aktenzeichen: 114 O 193/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0529.114O193.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100.000,00 Euro (einhunderttausend Euro) zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszins seit dem 12.01.2012, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung der Klägerin im Nennwert von insgesamt 100.000,00 Euro an der C mit Sitz in Q (Referenz-Nr. ########) einschließlich der Ansprüche gegen diese Gesellschaft infolge Rückkaufs dieser Beteiligungen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte bezüglich der Übertragung dieser Beteiligungen und Ansprüche in Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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