5 T 42/16•Landgericht Münster, 2016-02-22, 5 T 42/16
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Landgericht Münster — 5 T 42/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-22
Aktenzeichen: 5 T 42/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0222.5T42.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Haftantrag der beteiligten Ausländerbehörde vom 05.01.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der beteiligten Ausländerbehörde auferlegt. Eine etwaige Gerichtskostenfreiheit bleibt unberührt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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