5 T 160/17•Landgericht Münster, 2017-03-27, 5 T 160/17
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Landgericht Münster — 5 T 160/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-27
Aktenzeichen: 5 T 160/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0327.5T160.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Betroffene durch den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 02.02.2017 bis zum 23.03.2017 in seinen Rechten verletzt wurde.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen Auslagen des Betroffenen werden zu 55 % der Beteiligten zu 2) auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000,00 €.
Dem Betroffenen wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt P bewilligt.
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