Landgericht Münster, 2017-05-05, 3 Kls - 200 Js 10/16 - 11/16

3 Kls - 200 Js 10/16 - 11/16Tribunal Cantonal5 de mai. de 2017

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Landgericht Münster — 3 Kls - 200 Js 10/16 - 11/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-05

Aktenzeichen: 3 Kls - 200 Js 10/16 - 11/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0505.3KLS200JS10.16.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Begünstigung zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr neun Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit er verurteilt wurde; soweit er freigesprochen wurde, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

Von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag des Bistums Münster vom 07.03.2017 wird abgesehen.

Die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Die sonstigen durch dieses Verfahren entstandenen Auslagen trägt jeder Beteiligte selbst.

Angewendete Vorschriften: §§ 257 Abs. 1, 56 StGB.

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