Landgericht Münster, 2018-06-06, 12 O 313/17

12 O 313/17Tribunal Cantonal6 de jun. de 2018

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Landgericht Münster — 12 O 313/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-06

Aktenzeichen: 12 O 313/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0606.12O313.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 22.626,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.08.2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Pkw VW Touran 2,0 l TDI, FIN #################,

den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 Euro freizustellen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des o.g. Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 77 % und der Kläger zu 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Von dem Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils insgesamt vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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