Landgericht Münster, 2019-05-28, 20 KLs 45 Js 604/12- 5/18

20 KLs 45 Js 604/12- 5/18Tribunal Cantonal28 de mai. de 2019

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Landgericht Münster — 20 KLs 45 Js 604/12- 5/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-28

Aktenzeichen: 20 KLs 45 Js 604/12- 5/18

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0528.20KLS45JS604.12.8.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte T1 wird wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Die Angeklagte T2 wird wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Als Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung gelten von den verhängten Gesamtfreiheitsstrafen jeweils sechs Monate als vollstreckt.

Angewendete Vorschriften:

Hinsichtlich des Angeklagten T1:

§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S.2 Nr.1 AO, §§ 25 Abs. 2, 53, 54 StGB

Hinsichtlich der Angeklagten T2:

§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S.2 Nr.1 AO, §§ 25 Abs. 2, 53, 54, 56 StGB

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