Landgericht Paderborn, 2010-03-01, 5 T 207/09

5 T 207/09Tribunal Cantonal1 de mar. de 2010

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Landgericht Paderborn — 5 T 207/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-01

Aktenzeichen: 5 T 207/09

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0301.5T207.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird auf ihre Kosten nach einem Gegenstandswert von 2.500,00 € zurückgewiesen.

Der Beteiligten zu 2) wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt …… Prozesskostenhilfe bewilligt.

Ihr wird auferlegt, monatliche Raten in Höhe von 115,00 € zu zahlen.

Die sofortige Beschwerde des Schuldners wird auf seine Kosten nach einem Gegenstandswert von 29.000,00 € zurückgewiesen.

Hinsichtlich beider Beschwerden wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.

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