Landgericht Paderborn, 2016-05-31, 2 O 216/15

2 O 216/15Tribunal Cantonal31 de mai. de 2016

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Landgericht Paderborn — 2 O 216/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-31

Aktenzeichen: 2 O 216/15

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0531.2O216.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 155.628,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 73.819,08 Euro ab dem 01.03.2014, aus weiteren 56.031,13 Euro ab dem 23.10.2014, aus weiteren 11.896,64 Euro ab dem 16.01.2015 und aus 13.882,04 Euro seit dem 23.07.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin die weiteren Aufwendungen zu ersetzen, die ihr aus Anlass des Unfalls ihres Versicherten K vom 30.07.2013 entstanden sind und zukünftig entstehen, jedoch nur bis zur Höhe des um ein Mitverschulden des Versicherten der Klägerin von 30 % geminderten zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches ihres Versicherten gegen die Beklagten, wenn die Beklagten diesem gegenüber nicht nach den §§ 104 ff. SGB VII haftungsprivilegiert wären.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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