Landgericht Paderborn, 2017-10-16, 5 T 293/17

5 T 293/17Tribunal Cantonal16 de out. de 2017

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Landgericht Paderborn — 5 T 293/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-16

Aktenzeichen: 5 T 293/17

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:1016.5T293.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die gegen den Betroffenen durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 06.09.2017 (Az. 11 XIV (B) 177/17) verlängerte Rücküberstellungshaft diesen im Zeitraum vom 06.09.2017 - 13.10.2017 in seinen Rechten verletzt hat.

Im Übrigen wird die Beschwerde des Betroffenen gegen den Haftverlängerungsbeschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 06.09.2017 zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Beteiligten zu 2) zu 80 % auferlegt. Im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

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