Landgericht Paderborn, 2018-04-16, 01 KLs 2/18

01 KLs 2/18Tribunal Cantonal16 de abr. de 2018

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Landgericht Paderborn — 01 KLs 2/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-16

Aktenzeichen: 01 KLs 2/18

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:0416.01KLS2.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts Paderborn

Tenor

    1. Der Angeklagte ... wird wegen bandenmäßigen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Es wird ein Vorabvollzug von 1 Jahr und 11 Monaten angeordnet.

Das Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ..., Gemarkung …, Flur …, Flurstück …, Grundbuchblatt …, Gebäude und Freifläche unter der Anschrift …, wird eingezogen.

    1. Der Angeklagte ... wird wegen Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.
    1. Die Angeklagte ... wird wegen Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
    1. Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  • §§ 1, 3, 30a Abs. 1, 33 BtMG, 27, 53, 64, 74 StGB -

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