Landgericht Wuppertal, 1990-10-05, 7 O 462/89

7 O 462/89Tribunal Cantonal5 de out. de 1990

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Landgericht Wuppertal — 7 O 462/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-10-05

Aktenzeichen: 7 O 462/89

ECLI: ECLI:DE:LGW:1990:1005.7O462.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, auch die des Streithelfers.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten und des Streithelfers wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.300,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte und auch der Streithelfer vor Beginn der Zwangsvollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistungen können erbracht werden durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder durch Hinterlegung.

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