Landgericht Wuppertal, 2004-05-19, 4 O 360/03

4 O 360/03Tribunal Cantonal19 de mai. de 2004

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Landgericht Wuppertal — 4 O 360/03 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-19

Aktenzeichen: 4 O 360/03

ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:0519.4O360.03.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen, wann und zu welchen Bedingungen er Aktien der Firma R AG mit Sitz in W an Dritte veräußert, belastet oder in sonstiger Weise über diese Aktien verfügt hat.

Der Beklagte hat dabei im Besonderen anzugeben:

  • Name/Firma und Adresse/Sitz des Übernehmers,

  • Kaufpreis beziehungsweise sonstige Gegenleistung,

  • Fälligkeit des Kaufpreises beziehungsweise sonstigen Gegenleis- tung,

  • Gewährleistungen, sofern der Beklagte solche abgegeben hat,

  • sonstige für den Beklagten und/oder Dritten wesentliche Vereinba- rungen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 750 Euro vorläufig voll-streckbar.

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