Landgericht Wuppertal, 2005-03-18, 10 S 211/04

10 S 211/04Tribunal Cantonal18 de mar. de 2005

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Landgericht Wuppertal — 10 S 211/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-18

Aktenzeichen: 10 S 211/04

ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:0318.10S211.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. September 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal im Umfang der Anfechtung abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Klägerin kein Anspruch auf Scha-densersatz wegen der Inanspruchnahme ihres Grundstücks ## in Wuppertal mit dem Freileitungsmast für die Jahre 2000 bis 2004 zusteht.

Von den Kosten der ersten Instanz trägt die Klägerin 60 % der Gerichtskosten und 60 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten sowie ihre eigenen au-ßergerichtlichen Kosten. Die Beklagte trägt 40 % der Gerichtskosten und 40 % ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2).

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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