Landgericht Wuppertal, 2005-11-17, 9 S 101/05

9 S 101/05Tribunal Cantonal17 de nov. de 2005

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Landgericht Wuppertal — 9 S 101/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-17

Aktenzeichen: 9 S 101/05

ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:1117.9S101.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 14. März 2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Hauptsache wegen eines Betrages von 23,76 € teilweise erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 58 %, die Beklagte zu 42 %. Die Kosten des zweiten Rechtszuges trägt der Kläger.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils der Gegner vor Vollstreckungsmaßnahmen Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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