Landgericht Wuppertal, 2009-10-07, 3 O 140/09

3 O 140/09Tribunal Cantonal7 de out. de 2009

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Landgericht Wuppertal — 3 O 140/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-07

Aktenzeichen: 3 O 140/09

ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:1007.3O140.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.944,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2008 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 961,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 5 %, der Beklagte 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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