3 O 76/10•Landgericht Wuppertal, 2010-09-23, 3 O 76/10
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Landgericht Wuppertal — 3 O 76/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-23
Aktenzeichen: 3 O 76/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0923.3O76.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 97.083,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.03.2010, Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte des ww, an seiner Beteiligung an der xx GmbH & Co KG über nominal GBP 65.000, zu bezahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 3.246,32 € zu erstatten.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der unter Ziff. 1. genannten Gegenleistung im Verzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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