9 S 50/15•Landgericht Wuppertal, 2015-08-27, 9 S 50/15
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Landgericht Wuppertal — 9 S 50/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-27
Aktenzeichen: 9 S 50/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0827.9S50.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 11.02.2015 (Az. 90 C 194/13) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.600,00 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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