1 O 74/12•Landgericht Wuppertal, 2015-12-29, 1 O 74/12
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Landgericht Wuppertal — 1 O 74/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-29
Aktenzeichen: 1 O 74/12
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1229.1O74.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird unter Aufhebung des Teil-Versäumnisurteils vom 21.07.2015 abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und die durch die Nebenintervention verursachten Kosten bis auf die durch die Säumnis des Beklagten zu 5 verursachten Kosten, die der Beklagte zu 5 zu tragen hat.
Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte zu 5 darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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