Landgericht Wuppertal, 2017-10-06, 6 O 1/16

6 O 1/16Tribunal Cantonal6 de out. de 2017

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Landgericht Wuppertal — 6 O 1/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-06

Aktenzeichen: 6 O 1/16

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:1006.6O1.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.852,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 18 % und dem Beklagten zu 82 % auferlegt. Die Kosten der Streithilfe werden der Klägerin zu 18 % auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Auch im Übrigen ist es vorläufig vollstreckbar, die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht jeweils die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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