Landgericht Wuppertal, 2018-07-04, 1 O 242/17

1 O 242/17Tribunal Cantonal4 de jul. de 2018

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Landgericht Wuppertal — 1 O 242/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-04

Aktenzeichen: 1 O 242/17

ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0704.1O242.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.843,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu ¼, die Beklagte zu ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. (*1)

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